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Die Finanzierung der Diagnose wird privat getragen. Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Therapiekosten beim Jugendamt zu stellen. Dieser Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a des Kinder- Jugendhilfegesetzes kann für Kinder und Jugendliche gestellt werden, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. In Einzelfällen können die örtlich zuständigen Sozialhilfeträger Beihilfen gewähren.
Über die Kosten der Therapie und weitere Einzelheiten können Sie sich
gerne telefonisch bei uns informieren. Unsere Adresse, Telefonnummer oder Email finden Sie hier.
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