Finanzierung

Die Finanzierung der von uns angebotenen individuellen und ganzheitlichen Lerntherapie kann einerseits privat, andererseits gegebenenfalls durch das Jugendamt oder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, erfolgen.

Leidet ein Kind oder Jugendlicher unter einer Lese- und Rechtschreibschwäche/-störung bzw. wurde bei einem Kind oder Jugendlichen eine LRS diagnostiziert, ist es wichtig, schnell und überlegt zu handeln und mit einer auf die Bedürfnisse des Kindes/ Jugendlichen abgestimmten pädagogischen Förderung zu beginnen. Schnelligkeit ist hier oberstes Gebot. Von daher empfehlen wir, falls die Prüfung und Bewilligung der Kostenübernahme durch das Jugendamt bzw. über das Bildungs- und Teilhabepaket noch nicht vorliegt, die Kosten vorläufig privat zu übernehmen.

IGL Siegen - Kostenloses LRS-Beratungsgespräch

Kostenübernahme durch das Jugendamt

Es besteht die Möglichkeit, dass die Kosten der Fördertherapie vom Jugendamt übernommen werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (insbesondere KJHG §35a). Die Bedingungen des KJHG gelten als erfüllt, wenn bei einem Kind oder Jugendlichen durch die diagnostizierte Lese- und Rechtschreibschwäche/-störung LRS eine "seelische Behinderung" mit hoher Wahrscheinlichkeit droht oder bereits eingetreten ist.

 

In der Regel muss die Diagnose von einem Kinder- und Jugendpsychiater oder Kinderpsychologen (in Ausnahmefällen auch von einem Kinderarzt) gestellt werden. Gleichzeitig bedarf es einer Befürwortung der außerschulischen lerntherapeutischen Förderung durch die Schule.

 

Liegt das fachärztliche Gutachten als auch die Befürwortung der Schule vor, kann der Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und somit auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Diesen Antrag bekommen Sie direkt beim zuständigen Jugendamt. Ob darüber hinaus weitere Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie ebenfalls vom zuständigen Sachbearbeiter Ihres Jugendamtes. 

 

Nach erfolgter positiver Prüfung gewährt das Jugendamt die Eingliederungshilfe. Somit entstehen für Sie keine Kosten. Wir rechnen unsere Leistungen dann direkt mit dem jeweils zuständigen Jugendamt ab.

Um Ihnen den Prozess der Antragstellung zu erleichtern, haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte in der nebenstehenden Checkliste aufgelistet, die Sie sich hier als pdf-Format herunterladen und bei Bedarf ausdrucken können. 

 

Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen der Kostenübernahme durch das Jugendamt direkt an uns wenden. Gerne helfen wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei dem Antragstellungsprozess. 

Download
Kostenübernahme durch das JA
Schritt-für-Schritt-Wegweiser
IGL Checkliste.pdf
Adobe Acrobat Dokument 145.3 KB

Förderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Über das Bildungs- und Teilhabepaket besteht die Option, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen im Bedarfsfall gefördert und unterstützt werden. Weitere ergänzende Informationen finden sie unter diesem Link.

Private Finanzierung

Wenn die Kostenübernahme weder durch das Jugendamt noch über das Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt, müssen die kostenpflichtigen Leistungen für die Lerntherapien privat übernommen werden. Diese privaten Kosten können in der Regel mit der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Über die Kosten der privaten Finanzierung einer Therapie sowie über weitere Einzelheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.